









Die Erweiterung des Landesgerichts entwickelt ihre bauliche Form zum Großteil aus der Summe der im Wettbewerb festgelegten Rahmenbedingungen. In Abwägung der Vor-und Nachteile dieser Kriterien generiert das Gebäude seine Qualität in der Festlegung einer klaren skulpturalen Entwickelung auf Basis der Abstands- bzw. Belichtungsregeln. Diese horizontale – wie vertikale Abtreppung definiert, in Abstimmung auf die funktionale Gebäudegliederung, im Grundriss den Charakter der neuen Bebauung. Ziel des Projektes ist es zudem, den Zwischenraum zwischen Bestand und Neubau entspr. attraktiv zu gestalten bzw. gleichzeitig sämtlichen Arbeitsplätzen, zumindest „visuellen“, Zugang zum südlich angrenzenden Außenraum zu verschaffen. Zusätzlich ist es ein Anliegen im Projekt, die vorgegebene Gebäudelänge derart zu gliedern, dass keine durchlaufenden, monotonen Gänge entstehen.
Nach außen hin werden die, durch die Abtreppungen festgelegten Terrassen und Rückspünge, im Sinne der Attraktivierung der einzelnen Zwischenräume zu den Arbeitsbereichen stark beplanzt. Dies führt
einerseits zu einer deutlichen Steigerung der atmosphärischen Qulität und wirkt andereseits dienlich in Bezug auf Sonnen-bzw. Sichschutz. In den, als nicht einsehbar definierten, Bereichen im Eergeschoss bzw. im Gartengeschoss werden raumhohe Sicht- bzw. Sonnschutzlamellen zum Einsatz gebracht, welche, je nachdem in welche Richtung Ein- oder Ausblicke gewünscht sind, entspr. reguliert werden können. Zur Straße hin wirkt das neue Gebäude sehr schlicht und bildet lediglich im Bereich des Stiegenhauses, zugunsten einer atmosphärischen Aufwertung der Gangbereiche bzw. der Außenwirkung, eine attraktive Lichtlaterne zur Straße hin aus.